Weitere Betreuungsleistungen

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI

Die Mittel für zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen wurden erhöht und stehen seit dem 01.01.2015 allen Pflegeversicherten, die einen Pflegegrad haben, zur Verfügung.

Nach Einstufung in die Pflegeversicherung hat jeder Versicherte einen Anspruch auf jährlich 1.248 € in der Grundstufe, bzw. jährlich 2.496 € sofern eine in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz (z.B. bei Demenz) festgestellt wurde.

Bis zu diesen Höchstsummen, die einer Jahresbetrachtung unterliegen und daher auch die monatlichen Beträge von 104 € bzw. 208 € überschreiten dürfen, werden Leistungen, die von einem zugelassenen Pflegedienst erbracht werden, von der Pflegeversicherung erstattet. Die Höhe des Betrages wird von der jeweiligen Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nach erfolgter Einstufung individuell festgelegt.

 

Sie erhalten folgende erstattungsfähige Entlastungsleistungen

Im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI bieten wir Ihnen folgende erstattungsfähigen Leistungen an:

  • Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen sowie Pflegepersonen eine “sichere” Auszeit zu verschaffen
  • Beschäftigung, wie z. B. Gesellschaftsspiele, Fotos anschauen, gemeinsames Lesen, gemeinsames Kochen oder Backen etc.
  • Begleitung bei der Mobilisation, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit dem Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen (jedoch nicht als Ersatz für Physiotherapie!)
  • Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. bei Arzt- oder Behördenbesuchen, Einkäufen und Apothekengängen

 

Wir beraten Sie gerne bezüglich Ihrer Ansprüche und bei der Antragsstellung!

Wir sind als Ambulanter Pflegedienst ermächtigt, diese zusätzlichen Betreuungsleistungen zu erbringen, solange diese nicht aus Leistungen der Grund– und Behandlungspflege bestehen. Alle o.g. Leistungen können stundenweise und individuell mit uns vereinbart werden. Sollten Sie Hilfe bei der Beantragung dieser zusätzlichen Betreuungsleistungen benötigen, unterstützen und beraten wir Sie gerne bei der Antragsstellung. Kontaktieren Sie uns!

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